Mein Angebot richtet sich an Selbstzahlerinnen und Selbstzahler.
Die Kosten für Coaching oder Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Das Honorar wird direkt am Ende der Sitzung in bar oder per EC-Karte bezahlt und per Post mit Rechnung quittiert. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art & Dauer der Sitzung (Einzelsitzung, Doppelstunde o.ä.). Nach Absprache kann die Zahlung auch nach Rechnungsstellung erfolgen.
Für eine Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz klären Sie bitte vorab eine mögliche Kostenübernahme mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder privaten Krankenzusatzversicherung.
Mein Honorar für Selbstzahler:
Dauer | Preis | |
---|---|---|
Vor- und Erstgespräch | 60-75 Min. | 75 € |
Erstsitzung | ca. 60 Min. | 75 € |
Folgesitzung | 50 Min. | 105 € |
Folgesitzung | 90 Min. | 175 € |
Dauer | Preis | |
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Vor- und Erstgespräch | 60-75 Min. | 75 € |
Erstsitzung | ca. 60 Min. | 75 € |
Folgesitzung | 50 Min. | 105 € |
Folgesitzung | 90 Min. | 175 € |
Dauer | Preis | |
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Vor- und Erstgespräch | 60-75 Min. | 45 € |
Einzelstunde * | 60 Min. | 75 € |
Paare Einzelstunde * | 60 Min. | 95 € |
* Eine Einzelstunde bei Entspannungstraining bedeutet, dass die Trainingseinheit individuell für eine einzelne Person durchgeführt wird, anstatt in einer Gruppe. Das hat folgende Vorteile:
Individuelle Betreuung:
Gerne bespreche ich mit Ihnen im Erstgespräch, welche Art des Entspannungstrainings für Sie in Frage kommt. Dann kann ich mich in den folgenden Stunden ganz auf Ihre spezifischen Bedürfnisse, Wünsche und Ziele konzentrieren. Die Techniken können so angepasst werden, dass sie optimal zum individuellen Stresslevel, zu körperlichen Einschränkungen oder zu besonderen Anliegen passen.
Flexibilität:
Einzelstunden bieten oft mehr Flexibilität bei der Terminplanung. Der Teilnehmer kann die Sitzungen leichter in seinen persönlichen Zeitplan integrieren.
Intensiveres Lernen:
Durch die persönliche Aufmerksamkeit kann ich gezielt auf die Fortschritte des Teilnehmers eingehen und bei Bedarf Korrekturen vornehmen. Dies kann das Lernen und Anwenden der Entspannungstechniken effektiver machen.
Privatsphäre:
Manche Menschen fühlen sich in einem privaten Umfeld wohler, besonders wenn es um das Erlernen von Techniken zur Stressbewältigung geht. In einer Einzelstunde hat man die Möglichkeit, sich ohne Ablenkung zu entspannen und zu üben.
Insgesamt bietet eine Einzelstunde in Entspannungstraining eine maßgeschneiderte und intensive
Lernerfahrung, die auf die individuellen Bedürfnisse des Teilnehmers abgestimmt ist.
Als Selbstzahler wird eine Psychotherapie bei den Krankenkassen nicht aktenkundig. Dies ist z.B. wichtig bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder bei einem Wechsel der Krankenkasse.
Das Honorar für eine Psychotherapie oder ein Coaching kann als außergewöhnliche Aufwendung bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Ermäßigung für Schüler, Studenten und Rentner auf Anfrage möglich.
Terminabsagen
Um eine verlässliche Planung in der Praxis zu gewährleisten, können Terminabsagen nur bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin berücksichtigt werden. Bei kurzfristigeren Absagen wird das Honorar für die ausgefallene Sitzung in voller Höhe fällig. Ausnahmen sind möglich, wenn ich den Termin kurzfristig einem anderen Patienten zur Verfügung stellen kann.
Ich bin als psychotherapeutische Heilpraktikerin für Patienten mit privater Kranken- oder Zusatzversicherung sowie für Selbstzahler tätig. Kosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, müssen vom Patienten selbst getragen werden.
Private Krankenversicherungen (PKV)
Private Krankenkassen und manche Ersatzkassen übernehmen unter Umständen die Kosten für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz. Voraussetzung hierfür ist, dass der Patient in seinem Versicherungsvertrag die Übernahme der psychotherapeutischen Leistungen eines Heilpraktikers für Psychotherapie mitversichert hat.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob die Kosten für den psychotherapeutischen Heilpraktiker übernommen werden. Ich verfüge über die „Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie“.
Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV)
Die Behandlungskosten, die durch Heilpraktiker für Psychotherapie entstehen, werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Es ist ratsam, für Pflichtversicherte eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abzuschließen, um die Kostenübernahme sicherzustellen. Ohne eine solche Versicherung sind Erstattungen durch die gesetzlichen Krankenkassen nach meiner Erfahrung selten möglich.
In Ausnahmefällen können Behandlungskosten erstattet werden, wenn eine Psychotherapie dringend und sofort erforderlich ist, die Wartezeit bei kassenzugelassenen Therapeuten jedoch zu lang ist (bis zu einem Jahr Wartezeit). In solchen Fällen sollte der Patient mit seiner gesetzlichen Krankenkasse Rücksprache halten.
Informationen des Bundes Deutscher Psychologen (BDP)
Die Leistungen eines Heilpraktikers für Psychotherapie müssen in der Regel privat bezahlt werden. Einige private Krankenkassen und Zusatzversicherungen übernehmen jedoch eventuell die Kosten. Gesetzliche Krankenkassen tragen die Kosten nur in Ausnahmefällen, wenn ein dringender psychotherapeutischer Bedarf besteht und die Wartezeit bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten zu lang ist.
Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) gibt hierzu auf seiner Homepage unter „Was ist Psychotherapie?“ im Kapitel „Schwierigkeiten“ folgende Hinweise:
Kostenerstattung bei Unterversorgung
Falls es zu mehrmonatigen Wartezeiten für einen Therapieplatz kommt, können Patienten bei ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme für die Behandlung durch einen psychologischen Behandler ohne Kassenzulassung beantragen. Nach Bewilligung der Therapie durch die Krankenkasse reicht der Patient die Rechnung zur Erstattung ein. Die Erstattung erfolgt je nach Gebührensätzen und dem vereinbarten Honorar.
Wichtiger Hinweis: Patienten müssen nachweisen, dass sie bei keinem Vertragspsychotherapeuten innerhalb einer zumutbaren Wartezeit und/oder in angemessener Entfernung einen Therapieplatz finden konnten. Es empfiehlt sich, Notizen über Anrufe bei verschiedenen Behandlern (Datum, Uhrzeit, Ergebnis) zu führen und diese dem Antrag auf Kostenerstattung beizufügen.
(Quelle: https://www.bdp-verband.de/)