Mein Angebot richtet sich in erster Linie an Selbstzahlerinnen und Selbstzahler.
Die Kosten für Coaching sowie für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (HPG) werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen.
Für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz (HPG) besteht unter Umständen die Möglichkeit, dass Ihre private Krankenversicherung oder eine private Krankenzusatzversicherung die Kosten ganz oder teilweise erstattet.
Wichtig: Bitte klären Sie die genauen Konditionen und die Höhe einer möglichen Kostenübernahme vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer Versicherung. Die Erstattungspraxis variiert je nach Tarif.
Dauer | Preis | |
---|---|---|
Vor- und Erstgespräch | 60-75 Min. | 75 € |
Erstsitzung | ca. 60 Min. | 75 € |
Folgesitzung | 50 Min. | 105 € |
Folgesitzung | 90 Min. | 175 € |
Dauer | Preis | |
---|---|---|
Vor- und Erstgespräch | 60-75 Min. | 75 € |
Erstsitzung | ca. 60 Min. | 75 € |
Folgesitzung | 50 Min. | 105 € |
Folgesitzung | 90 Min. | 175 € |
Dauer | Preis | |
---|---|---|
Vor- und Erstgespräch | 60-75 Min. | 45 € |
Einzelstunde * | 60 Min. | 75 € |
Paare Einzelstunde * | 60 Min. | 95 € |
* Eine Einzelstunde bei Entspannungstraining bedeutet, dass die Trainingseinheit individuell für eine einzelne Person durchgeführt wird, anstatt in einer Gruppe. Das hat folgende Vorteile:
Individuelle Betreuung:
Gerne bespreche ich mit Ihnen im Erstgespräch, welche Art des Entspannungstrainings für Sie in Frage kommt. Dann kann ich mich in den folgenden Stunden ganz auf Ihre spezifischen Bedürfnisse, Wünsche und Ziele konzentrieren. Die Techniken können so angepasst werden, dass sie optimal zum individuellen Stresslevel, zu körperlichen Einschränkungen oder zu besonderen Anliegen passen.
Flexibilität:
Einzelstunden bieten oft mehr Flexibilität bei der Terminplanung. Der Teilnehmer kann die Sitzungen leichter in seinen persönlichen Zeitplan integrieren.
Intensiveres Lernen:
Durch die persönliche Aufmerksamkeit kann ich gezielt auf die Fortschritte des Teilnehmers eingehen und bei Bedarf Korrekturen vornehmen. Dies kann das Lernen und Anwenden der Entspannungstechniken effektiver machen.
Privatsphäre:
Manche Menschen fühlen sich in einem privaten Umfeld wohler, besonders wenn es um das Erlernen von Techniken zur Stressbewältigung geht. In einer Einzelstunde hat man die Möglichkeit, sich ohne Ablenkung zu entspannen und zu üben.
Insgesamt bietet eine Einzelstunde in Entspannungstraining eine maßgeschneiderte und intensive Lernerfahrung, die auf die individuellen Bedürfnisse des Teilnehmers abgestimmt ist.
Höhe des Honorars
Die Kosten richten sich nach der Art und Dauer der Sitzung (z.B. Einzelstunde, Doppelstunde, Coaching-Paket). Die genauen Honorarsätze teile ich Ihnen transparent in einem Vorgespräch mit.
Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt in der Regel direkt am Ende der Sitzung in bar oder bequem per EC-Karte (Debitkarte).
Nach individueller Absprache ist auch eine Zahlung per Überweisung nach Erhalt der Rechnung möglich.
Sie erhalten in jedem Fall eine Rechnung/Quittung, die Sie für Ihre Unterlagen, zur Vorlage bei Ihrer Versicherung oder zur Geltendmachung beim Finanzamt nutzen können.
Ich bin als Heilpraktikerin für Psychotherapie tätig. Die Kosten für meine Leistungen werden in der Regel von privaten Krankenkassen, Zusatzversicherungen oder Selbstzahlern getragen.
Vorteile der Selbstzahlung
Als Selbstzahler haben Sie folgende Vorteile:
- Keine Wartezeiten auf einen Therapieplatz.
- Absolute Vertraulichkeit: Eine Psychotherapie wird bei den Krankenkassen nicht aktenkundig. Dies ist wichtig beim Abschluss von Versicherungen (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung) oder bei einem Wechsel der Krankenkasse.
- Maximale Flexibilität bei der Terminvereinbarung und Therapiegestaltung.
Private Krankenversicherungen (PKV) und Zusatzversicherungen
Private Krankenkassen und manche Zusatzversicherungen (sogenannte Heilpraktiker-Zusatzversicherungen) übernehmen unter Umständen die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen nach dem Heilpraktikergesetz.
Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Kranken- oder Zusatzversicherung, ob und in welcher Höhe die Kosten für psychotherapeutische Leistungen eines Heilpraktikers für Psychotherapie in Ihrem Vertrag mitversichert sind. Die Erstattungshöhe ist von Ihrem individuellen Tarif abhängig.
Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV)
Die Behandlungskosten durch Heilpraktiker für Psychotherapie werden grundsätzlich nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Ausnahme: Kostenerstattungsverfahren bei Unterversorgung In Ausnahmefällen können Behandlungskosten erstattet werden, wenn eine Psychotherapie dringend und sofort erforderlich ist, die Wartezeit bei kassenzugelassenen Therapeuten jedoch unzumutbar lang ist (oft über drei Monate). In diesem Fall können Sie bei Ihrer GKV einen Antrag auf Kostenerstattung für eine Behandlung bei einem Therapeuten ohne Kassenzulassung stellen.
Vorgehen für Kostenerstattung:
- Nachweis der vergeblichen Suche: Sie müssen nachweisen, dass Sie bei keinem Vertragspsychotherapeuten innerhalb einer zumutbaren Wartezeit (max. 4-6 Wochen für ein Erstgespräch, max. 3 Monate für den Therapiebeginn) und/oder in angemessener Entfernung einen Therapieplatz finden konnten.
- Dokumentation: Führen Sie Notizen über Ihre Anrufe bei verschiedenen Behandlern (Datum, Uhrzeit, Name des Therapeuten, Ergebnis der Anfrage) und legen Sie diese dem Antrag bei.
- Rücksprache: Halten Sie in jedem Fall Rücksprache mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse bezüglich des genauen Vorgehens und der Anforderungen für das Kostenerstattungsverfahren.
Steuerliche Absetzbarkeit und Ermäßigungen
Das Honorar für eine Psychotherapie oder ein Coaching kann als außergewöhnliche Belastung (Krankheitskosten) bei der Steuererklärung geltend gemacht werden ( 33 EStG). Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder Ihrem Steuerberater (Finanzamt-NRW).
Ermäßigungen für Schüler, Studenten und Rentner sind auf Anfrage möglich.
Terminabsagen
Um eine verlässliche Planung in der Praxis zu gewährleisten, sind Terminabsagen nur bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich.
Bei kurzfristigeren Absagen (unter 48 Stunden) oder bei Nichterscheinen wird das vereinbarte Honorar für die ausgefallene Sitzung in voller Höhe fällig, da der Termin so kurzfristig nicht neu vergeben werden kann.
Ausnahmen sind möglich, wenn ich den Termin kurzfristig an einen anderen Klienten vergeben kann.